CAP-Formulare vernichten

Das Standard-CAP-Formular enthält eine Klausel, dass Sie die Formulare nach der siebenjährigen Aufbewahrungsfrist vernichten dürfen. Dies wird üblicherweise so interpretiert, dass Sie sie in einer “angemessenen Zeit” (ein Jahr als Faustregel) nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichten müssen, “es sei denn, ein Schiedsrichter ordnet etwas anderes an”.

Obwohl es dazu keine offiziellen Richtlinien gibt, zeigen einige Schiedsgerichtsurteile, insbesondere a20090328.1 und das Folgeurteil a20090618.3 ganz klar in diese Richtung. (Quelle: Assurance-Handbuch)

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